Wichtiges Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht !

vom 11.12.2024, 4 AZR 44/24

Ich hatte am 11.12.2024 die Möglichkeit, in einer Arbeitsrechtssache von mir, beim 4. Senat des Bundesarbeitsgericht aufzutreten und habe ein wichtiges Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht im Sinne der Arbeitnehmer in letzter Instanz erwirkt.

Es geht abgekürzt um die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei einer Versetzung in ein anderes Tarifgebiet (nach Rheinland Pfalz) seine zuvor tarifvertraglich zugesicherte Alterssicherung (nach Manteltarifvertrag Baden-Württemberg) verliert. Wir hatten bereits beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gewonnen, woraufhin die Arbeitgeberseite Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt hatte.

Auch das Bundesarbeitsgericht ist unserer Auffassung gefolgt und stellte klar, dass die Alterssicherung des Arbeitnehmers trotz Wechsel des Tarifbezirks im Ergebnis nicht entfällt.

Die Revision der Arbeitgeberseite wurde damit zurückgewiesen. Somit ist auch der Fall rechtskräftig abgeschlossen worden.

 

Zwar liegen mir die Entscheidungsgründe noch nicht vor, wird noch etwas dauern. Wenn jedoch Interesse an diesem doch recht speziellen Fall besteht, stehe ich für etwaige Fragen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Rechtsanwalt Karaman

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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Weitere wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts

 

Im Jahr 2024 haben deutsche Arbeitsgerichte auch weitere, bedeutende Urteile gefällt, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Interesse sind. Nachfolgend eine Auswahl der Entscheidungen:

 

1. Kostenübernahme für Präsenzschulungen des Personalrats

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass Arbeitgeber die Kosten für Präsenzschulungen des Personalrats auch dann tragen müssen, wenn kostengünstigere Online-Alternativen verfügbar sind. Der Personalrat hat demnach einen Ermessensspielraum bei der Wahl des Schulungsformats. Im konkreten Fall musste eine Luftverkehrsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Personalratsmitgliedern übernehmen.

2. Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

In einem weiteren Urteil stellte das BAG klar, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann, wenn Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist wiederholt krankgeschrieben sind und gleichzeitig berufliche Tätigkeiten ausüben. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer Gesamtschau aller Umstände und verwies den Fall zur weiteren Klärung an das Landesarbeitsgericht zurück.

3. Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Stunde

Das BAG entschied, dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Überstundenvergütung ab der ersten zusätzlich geleisteten Arbeitsstunde haben. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitkräften und stellt sicher, dass sie für Mehrarbeit entsprechend entlohnt werden.

4. Inflationsausgleichsprämie auch für Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit

Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien. Das BAG entschied, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer solchen Prämie unwirksam ist. Dies bedeutet, dass auch diese Arbeitnehmer Anspruch auf entsprechende Zahlungen haben.

 

Diese Urteile verdeutlichen die dynamische Entwicklung im deutschen Arbeitsrecht und unterstreichen die Bedeutung aktueller Rechtsprechung für die Praxis.